Bei Abschluss eines Mietvertrages muss in der Regel eine Mietkaution gezahlt werden. Gemäß dem Mietvertrag kann eine derartige Sicherheit verlangt werden. Die Höhe der Mietkaution kann hierbei individuell ausgehandelt werden. Der Vermieter darf allerdings nie mehr als drei Monatskaltmieten verlangen. Durch die Kaution erhält der jeweilige Vermieter die Sicherheit, dass der neue Mieter eventuelle Schäden auch tatsächlich begleichen kann. Weist beispielsweise die Mietwohnung Schäden auf, nachdem der Mieter ausgezogen ist, so kann der Vermieter diese mithilfe der hinterlegten Mietkaution finanzieren.
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Bisher war es üblich und ist es nach wie vor in den meisten Fällen, dass die Mietkaution dem Vermieter entweder in bar übergeben oder durch Banküberweisung angewiesen wurde. Dieser hat den Kautionsbetrag dann auf einem Sparbuch angelegt, das Geld wurde dort bis zum Ende des Mietverhältnisses hinterlegt und stand dem Vermieter dann zur Verfügung, wenn vom Mieter beispielsweise im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt oder Schäden in Haus oder Wohnung verursacht wurden, die der Mieter nicht beseitigt hatte. Ebenso konnte sich der Vermieter mittels der hinterlegten Mietkaution dann schadlos halten, wenn Mietrückstände zu begleichen waren.
Übliche Form ist die sogenannte Barkaution. Der Mieter übergibt oder überweist hierbei den vereinbarten Betrag an den Vermieter. Er kann die Kaution auch in drei Monatsraten begleichen. Dabei ist die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Auch ein Sparbuch mit Sperrvermerk ist eine mögliche Kautionsform. Diese Optionen müssen jedoch zwischen beiden Parteien gesondert vereinbart werden.
Die Frage, ob die Anlage der Mietkaution auf dem Sparbuch überhaupt noch zeitgemäß ist, stellt sich seit geraumer Zeit allerdings für immer mehr Mieter. Für den Mieter bedeutet die Hinterlegung der Kaution in Euro und Cent nämlich eine deutliche Einschränkung seiner Liquidität. Das Kapital liegt unter Umständen für viele Jahre brach. Von Verzinsung ist in heutiger Zeit ohnehin nicht mehr großartig zu reden. Der Mieter stellt sich somit in jeder Hinsicht durch die Barhinterlegung der Mietkaution relativ schlecht. Aber auch für den Vermieter bedeutet diese antiquierte Vorgehensweise nicht gerade eine sonderlich komfortable Lösung. Es muss ein Sparbuch angelegt werden, dieses über viele Jahre weg für den Mieter geführt und verwaltet werden, der administrative Aufwand ist also relativ hoch.
Eine außerordentlich elegante Lösung, um all die vorgenannten Negativumstände bei der Hinterlegung der Mietkaution zu umgehen, ist der Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Die Mietkautionsversicherung ist eine weitere Form der Kaution und in etwa mit der Bankbürgschaft vergleichbar. Anstelle von Bargeld oder einer Überweisung erhält der Vermieter hier eine Bürgschaftsurkunde. Diese garantiert ihm Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Kaution und ist ebenfalls bis zum Ende des Mietverhältnisses gültig.
Ein Vorteil dieser (noch) relativ neuen Form der Mietkaution besteht darin, dass der Verwaltungsaufwand hier sehr gering ist. Wie üblich bei Versicherungen fällt auch hier eine geringe Gebühr pro Monat an. Bei dieser Form der Mietkaution kann der Mieter jedoch auch weiterhin über sein Geld (in Höhe der Mietkaution) frei verfügen, da dieses nicht gebunden ist. Da bei dieser Kautionsform der unmittelbare Zahlungsdruck entfällt, kann das Geld für benötigte Neuanschaffungen verwendet werden. Ferner muss kein teurer Kredit mit hohen Überziehungszinsen aufgenommen werden. Zudem ist die Mietkautionsversicherung ein rechtlich sicheres Produkt, das sämtliche gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Kaution gemäß § 551 BGB erfüllt. Denn die Modalitäten sind eindeutig geregelt und zusätzlich wird vor Abschluss einer Versicherung eine Bonitätsprüfung der jeweilige Mieter vorgenommen.
Darüber hinaus gibt es bei dieser Form der privaten Mietkaution in der Regel eine flexible vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Versicherung kann somit innerhalb von kurzer Zeit gekündigt werden. Außerdem entstehen neben der Versicherungsgebühr pro Monat keine weiteren Kosten und auch der Arbeits- und Verwaltungsaufwand ist äußerst gering. Eine einfache sowie unverbindliche Reservierung der Mietkautionsversicherung kann über das Internet erfolgen. Nach dem Ausfüllen und Zusenden der Formulare an die betreffende Versicherung, erhalten Sie binnen weniger Tage Ihre Bürgschaftsurkunde per Post. Diese muss anschließend nur noch dem Vermieter übergeben werden.
Kein Wunder also, dass diese neue Form der Mietkaution für privaten Wohnraum immer beliebter wird. Überzeugen auch Sie sich von den zahlreichen Vorteilen der Mietkautionsversicherung!
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