Kündigung der Kautionsversicherung

Eine neue Wohnung ist eine schöne und belebende Erfahrung. Doch oft gehen spürbare Kosten mit dem Aus- oder Umzug einher. Neue Möbel, Dekorations- oder Renovierungsarbeiten und ein erster Hausrat sind kostspielige Investitionen in eine neue Zukunft. Zumeist verlangt der Vermieter zusätzlich eine hohe Mietkaution, die das eigene Konto erheblich belasten kann. Diese Zahlung dient allerdings der Sicherheit und wird beim Auszug inklusive Zinsen erstattet, insoweit keine Ansprüche des Vermieters geltend gemacht werden können. Eine sinnvolle und vor allem günstige Alternative ist eine Kautionsversicherung. Zwar kann der geleistete Betrag am Ende des Mietvertrages nicht zurückverlangt werden. Allerdings sind die monatlichen Kosten derart gering, dass sie den Mieter nicht zusätzlich belasten. Im Schadens- oder Haftungsfall darf sich der Vermieter direkt an die Versicherung wenden, um seinen Anspruch zu befriedigen. Der Mieter erfüllt seinerseits die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts und muss zudem keinen teuren Kredit in Anspruch nehmen, um die Kaution überhaupt leisten zu können. Die Kündigung der Kautionsversicherung erfolgt meistens im Zusammenspiel mit der Wohnungskündigung. Da es sich allerdings bei der Versicherung um eine zeitlich nicht gebundene Vertragsgestaltung handelt, kann sie auch unabhängig vom Bestehen des Mietverhältnisses gekündigt werden. Da eine Mietkaution eine Bürgschaft darstellt, fällt diese Sicherheit in der Regel weg, wenn der Mieter die Kaution nunmehr angespart hat. In diesem Fall kann er die Kautionsversicherung jederzeit kündigen.

Wieviel?

Mietkaution für:

 

Deckt die Mietkautionsversicherung sämtliche Schäden?

Eine Kaution ist eine festgelegte Summe, die dem Vermieter zur Schadensregulierung zusteht. Denn es wäre unbillig, wenn der Vermieter auf sämtlichen Kosten sitzen bleiben würde, die hingegen vom Mieter verursacht worden sind. Selbstverständlich muss ein entsprechender Anspruch vom Gericht bestätigt werden. Eine Mietkautionsversicherung deckt solche Schadensersatzansprüche bis zu einer gewissen Höhe. Allerdings können nicht alle Ersatzansprüche mit einer entsprechenden Versicherung reguliert werden. Sind die Schäden mutwillig verursacht worden, wird auch eine Versicherung nicht dafür einstehen.

Letztendlich sind die Beiträge jedoch überschaubar und lohnenswert. Denn bei einem Rechtsstreit werden weitaus mehr Kosten und vor allem persönlicher Stress zu vermeidbaren Faktoren.